Kirche & Gemeinde


Gottesdienste und gemeindliches Leben ab 24.02.2022

Wie es aussieht, ebbt die 5. Corona-Welle allmählich ab. Die Zahl der Infizierten ist nach wie vor auf hohem Niveau, aber sie sinkt, langsam, aber kontinuierlich. Die Hospitalisierungsinzidenz ist vergleichsweise auch noch hoch, aber das Gesundheitssystem kommt nicht mehr an seine Grenzen. Auch aus diesem Grund hat man sich weitgehend auf Lockerungen verständigt, die, beginnend mit dem 24.02., ab 20.03. grundsätzlich zur Aufgabe aller Einschränkungen führen sollen.

Die Allgemeine Verhaltenspflichten wie Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und Belüften geschlossener Räume gelten weiterhin. 

Der Kirchenvorstand hatte sich auf die Anwendung der 2G-Regel verständigt und kontrolliert entsprechend den Geimpft- und Genesenennachweis weiterhin. Ob es dabei bis 20.03. bleiben soll, wird der Kirchenvorstand in seiner Sitzung Ende März entscheiden.

Die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung entfällt ab sofort. Stattdessen bieten wir, wie es vorgeschrieben ist, einen QR-Code zur freiwilligen Anmeldung über die Corona-Warn App des RKIs an.

In Innenräumen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, ab 50 Personen einer FFP2-Maske; wir werden zunächst noch an der Regel festhalten, auch am Sitzplatz die FFP2-Maske zu tragen. 





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St. Marien auf der Intarsienwand im Großen Kollegsaal des Landeskirchenamtes in Hannover